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Räum- und Streupflicht in der Winterzeit - Straßen freihalten - Laub entfernen

Auch in diesem Winter werden in Baustert auch die Gemeindestraßen bei stärkeren Schneefällen und Glatteisbildung in Gänze geräumt und gestreut. Die Ortsgemeinde weist jedoch darauf hin, dass durch diese freiwillige Dienstleistung die Pflicht zum regelmäßigen Räumen und Streuen für die Anlieger an allen Straßen bzw. Gehwegen nicht entfällt. Die Haftung liegt weiterhin bei jedem einzelnen Grundstückseigentümer/Anlieger oder dem von ihm Beauftragten. Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass Gehwege, Fußgängerüberwege, besonders gefährliche Fahrbahnstellen oder ein Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze (wenn kein Gehweg vorhanden ist) zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr freizuhalten sind, damit keine Rutschgefahr besteht. Schnee ist zudem vom eigenen Grundstück nicht auf die Straße zu verbringen, sondern auf diesem zu belassen. Damit die Räumfahrzeuge der Straßenmeisterei und der Ortsgemeinde in der Winterzeit ihren Dienst möglichst optimal durchführen können, werden alle Grundstückseigentümer gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße abzustellen. Nur so kann bestmöglich geräumt und gestreut werden. Stehen Hindernisse im Weg, kann es stellenweise dazu führen, dass Straßen oder Straßenzüge nicht geräumt werden können.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass insbesondere Laub entlang von Straßen und Gehwegen unbedingt zu entfernen ist. Zudem sind Straßeneinläufe freizuhalten, so dass Oberflächenwasser auch tatsächlich dort einlaufen kann. Die Ortsgemeinde bedankt sich im Voraus für die Mitarbeit.

Ihr Ortsbürgermeister

Udo Brück

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Gedenkfeier zum Volkstrauertag fällt aus

Aufgrund der Corona-Pandemie, und den damit verbundenen Einschränkungen, fällt die Gedenkfeier zum Volkstrauertag am Ehrenmal in diesem Jahr aus.

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Herbstzeit ist Blätterzeit – Winter verpflichtet

Im Herbst fallen die Blätter von den Bäumen und verstopfen unsere Schächte und Straßeneinläufe. Die Gemeinde bittet darauf zu achten, dass selbige durch regelmäßiges reinigen der Straße und auch der Einlaufdeckel frei bleiben und somit das Regenwasser dort einfließen kann. Zudem weisen wir wiederholt auf die Straßenreinigungspflicht und die Räum-und Streupflicht in der Winterzeit hin. Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde auf freiwilliger Basis die Gemeindestraßen räumen und streuen lassen. Parkende Fahrzeuge können dies z. T. verhindern, so dass gebeten wird, diese grundsätzlich auf den eigenen Hofflächen abzustellen.

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Straßenbauarbeiten in der Kirchstraße und Kobenborn verzögern sich

In der Kirchstraße und im Kobenborn verzögern sich die Straßenbaumaßnahmen. Grund dafür sind noch nicht abgeschlossene Arbeiten/Korrekturen, die vorm Aufbringen der Asphaltschicht zu erledigen sind. Ein genauer Zeitplan steht noch nicht fest.

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Eschbach kurzfristig gesperrt wegen Bauarbeiten

Im Eschbach kommt es sehr kurzfristig zu einer Vollsperrung für wenige Tage. Grund dafür sind Kanalanschlussarbeiten im Rahmen der Errichtung eines neuen Einfamilienhauses. Anwohner kommen entweder von Brecht aus zu ihrem Grundstück oder eben von Oberweis. Der Durchgangsverkehr wird nicht möglich sein. Eine weitere Sperrung wird ab Mitte Oktober notwendig.

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Straßenunterhaltungsmaßnahmen beginnen ab 14. September

Ab Kirmesmontag, 14. September wird die Fa. Köppen in der Kirchstraße und im Kobenborn mit den ersten Straßenbauarbeiten beginnen. Wie bereits bekannt gemacht, werden beide Gemeindestraßen saniert. Dazu werden zuallererst Fräsarbeiten durchgeführt. Im Anschluss kommt es zu weiteren Arbeiten an Kanaldeckeln, Straßeneinläufen etc. Zu guter Letzt wird dann die neue Asphaltschicht aufgetragen, bei der natürlich eine Vollsperrung der Kirchstraße und auch im Kobenborn von Nöten sein wird. Die Gemeinde möchte explizit darauf hinweisen, dass KEINE Kosten für die Anlieger sowie Bürgerinnen und Bürger entstehen.  Im Rahmen des Straßenunterhaltungskonzeptes der Ortsgemeinde sollen die Gemeindestraßen nach und nach saniert werden – soweit die finanziellen Mittel es zulassen. Wir freuen uns, dass es nun endlich losgeht und bitten die Anwohner um Unterstützung und Rücksichtnahme bei der Durchführung der Maßnahmen. Gewisse Einschränkungen während der Bauphase wird es geben. Auf das Ergebnis können sich insbesondere die Anwohner jedoch am meisten freuen. Fa. Köppen wird diese natürlich entsprechend informieren, insbesondere über den Zeitpunkt der Vollsperrung. Bei Rückfragen steht Ortsbürgermeister Udo Brück unter 0170-2024595 jederzeit zur Verfügung.

Kontakt

Ortsgemeinde Baustert - Ortsbürgermeister Johannes Valentin

Im Eck 6, 54636 Baustert , Tel.: 0160/6365575
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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