Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 03.06.2019
Gemäß § 1 Abs. 2 BITV RP in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union vom 11.10.2018 (L256/105) wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:
Die
Ortsgemeinde Baustert, vertreten durch
Ortsbürgermeister Udo Brück
Eschbach 7, 54636 Baustert
ist bemüht, ihren Webseitenauftritt im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit
Die Webseite www.baustert.de ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache.
- Sie verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
- Sie verfügt nicht über eine Vorlesefunktion (Readspeaker).
Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Webseite unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.
Feedback/Kontaktangaben
Feedback zur Barrierefreiheit der Webseite www.baustert.de geben Sie bitte an folgende Stelle:
Ortsgemeinde Baustert
Ortsbürgermeister Udo Brück
Eschbach 7, 54636 Baustert
Tel.: 0170/2024595
E-Mail:
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.04.2023 erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb[at]msagd.rlp.de