Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der Hof unserer KfZ-Werkstatt in der Maximinstraße Privatgelände ist. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten dies bitte auch so zu berücksichtigen und respektieren. Es besteht hier für niemanden eine Art „Gewohnheitsrecht“. Der Eigentümer duldet gerne zu bestimmten Zeiten (Hol- und Bringzeiten KiTa oder auch mal Veranstaltungen am Wochenende) das Halten und Parken auf seinem Hof, darf aber natürlich nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit oder gar am Ausfahren gehindert werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab Beginn der Frostperiode das Wasser auf dem Friedhof abgestellt wird/ist. Zudem werden die Treppenaufgänge bei stärkeren Schneefällen und Glatteisperioden im Winter nach Bedarf gesperrt werden müssen, da diese nicht gestreut werden können (Natursteine). Als Zugang benutzen Sie dann bitte die geteerte Auffahrt hinter der Leichenhalle, die geräumt und gestreut wird. Die Praxis hat gezeigt, dass es im Frühling immer wieder zu Beschwerden kommt, weil das Wasser angeblich zu spät angestellt wird. Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen, dass auch im Frühling nachts immer wieder frostige Temperaturen erreicht werden, die es nicht ermöglichen, das Wasser bei den ersten Sonnenstrahlen anzustellen. Kostenintensive Schäden an den Wasserleitungen gilt es im Sinne der Allgemeinheit zu vermeiden.
Im Herbst fallen die Blätter von den Bäumen und verstopfen unsere Schächte und Straßeneinläufe. Die Gemeinde bittet darauf zu achten, dass selbige durch regelmäßiges Reinigen der Straße und auch der Einlaufdeckel frei bleiben und somit das Oberflächenwasser dort einfließen kann. Zudem weisen wir wiederholt auf die Straßenreinigungspflicht und die Räum-und Streupflicht in der Winterzeit hin. Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde auf freiwilliger Basis die Gemeindestraßen bei Bedarf räumen und streuen lassen. Aufgrund der Baustelle in der Dorfmitte wird zudem der Gemeindeverbindungsweg geräumt. Der Teil der Gemeinde Oberweis ab der Kreuzung der K 9/Gemeindeverbindungsweg werden wir zudem bei extremer Glätte oder Schnellfall ebenfalls freihalten. Wir möchten darauf hinweisen, dass es keinen Anspruch auf das Räumen zu bestimmten Uhrzeiten am Gemeindeverbindungsweg oder generell gibt!Weiterhin weisen wir darauf hin, dass parkende Fahrzeuge in der Ortslage das Räumen- und Streuen behindern können, gerade an Engstellen oder in schmalen Straßen.
„Herbst ist da, der Sommer verging, kühler die Winde wehn. Hinter den Wäldern, über den Feldern glänzet der Mond so schön.“
Tanzabend in Baustert im Jugendheim am Mittwoch, 22.November 2023 um 19:00 Uhr
Der Monat November begegnet uns oft mit Wind, Nebel und trüben Tagen. Er lädt zum Rückzug ein, sich selbst eine Auszeit schenken. Besonders in der dunklen Jahreszeit ist das Tanzen in Gemeinschaft Balsam für die Seele, den Körper und den Geist. Wir tanzen ruhige, aber auch lebhafte und frohe Tänze der verschiedenen Völker und Kulturen nach traditioneller, moderner und auch klassischer Musik. Ausgewählte Texte und Gedichte ergänzen den Tanzabend. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Die monatlichen Tanzabende sind unabhängig voneinander und können einzeln besucht werden. Der Tanzabend wird angeboten von der Frauengemeinschaft Baustert. Herzliche Einladung, auch an Nichtmitglieder der Frauengemeinschaft. Anmeldung bis Dienstag, 21. November 2023 bei Hildegard Linkels (Tanzleiterin) Tel.: 06527/1220 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
„Herbst ist da, es erntet die Zeit, alles, was reif ist, fällt. Lautloses Fallen, Fallen in Allem, was da noch fest sich hält.“
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf Folgendes hin:
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Das freie umher laufen lassen von Hunden ist hier verboten.
Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Auf Kinderspielplätze sowie auf Friedhöfe dürfen Hunde generell nicht mitgenommen werden.
Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land gilt eine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen. In dieser sind u. a. die vorstehenden Ge- und Verbote festgeschrieben. Zuwiderhandlungen hiergegen können empfindliche Geldbußen für die Halter bzw. Führer von Hunden zur Folge haben. Je nach Schwere bzw. Wiederholung des Vergehens, können Geldbußen bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Verstöße können von Jedermann zur Anzeige gebracht werden. Darüber hinaus begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, wer außerhalb der befugten Jagdausübung Hunde unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen lässt. Nach § 33 Landesjagdgesetz können wildernde Hunde vom zuständigen Jagdschutzberechtigten getötet werden. Alle Hunde, die zu persönlichen Zwecken gehalten werden, sind zudem steuerpflichtig. Die entsprechende Hundehaltung ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden.
Unsere Bitte geht an alle Hundehalter und Hundeführer, die vorstehenden wohlgemeinten Hinweise zu beachten, damit Ihnen ggfls. Unannehmlichkeiten erspart bleiben.
Das Orga-Team lädt alle Jecken recht herzlich zu einem Treffen zwecks Planung der nächsten Kappensitzung ein. Wer aus Zeitgründen nicht kommen kann, für den sind Verena Brück und Elke Neumann die Ansprechpersonen. Es ist auch ein Kinderkarneval in Planung. Hier ist Tanja Hontheim die Ansprechperson. Wir treffen uns am Freitag, den 03. November um 20 Uhr im Jugendheim. Wir freuen uns auf Euch!