Der Ortsgemeinderat Baustert hat in seiner Sitzung am 22.02.2016 folgendes beraten und beschlossen:
- im Haushaltsjahr 2016 nachfolgende Zuschüsse an die Vereine zu zahlen:
1. Kinder- und Jugendgruppe Baustert 150,00 €
2. Musikverein Baustert 150,00 €
3. Förderverein Kindergarten 100,00 €
4. Frauengemeinschaft Baustert 100,00 €
5. Seniorengruppe Baustert 100,00 €
6. Katholische Bücherei 100,00 €
7. Freiwillige Feuerwehr 100,00 €
8. Sportverein Baustert 100,00 €
9. Partnerschaftsverein Baustert – Charmé 100,00 €
- die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu erlassen und den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 471.200,00 EUR gegenüber Aufwendungen von 485.650,00 EUR
(= -14.450,00 EUR) und im Finanzhaushalt mit Einzahlungen von 421.150,00 EUR und Auszahlungen von 416.700,00 EUR festzusetzen. Die Grundsteuern A und B werden jeweils auf 450 v. H. festgesetzt. Einer Erhöhung der Gewerbesteuer wurde nicht beschlossen. Aufgrund der hohen Investitionen in den Anbau der Kita, den Abriss im Eisenknapp und der Erneuerung des Geländers im Ortskern ist eine Erhöhung der Hebesätze unabdingbar geworden, um im Rahmen der Möglichkeiten des Gemeindehaushalts handlungsfähig zu bleiben und die Genehmigung für den Haushalt erhalten zu können.
Nach Vorlage des Genehmigungsschreibens der Kreisverwaltung wird die gesamte Haushaltssatzung im Bitburger Landboten veröffentlicht.
- sich an den entstandenen Mehrkosten des U-3-Ausbaus des Kindergartens Baustert in Höhe von 10.400,00 € anteilig zu beteiligen.
- im Rahmen der Breitbandinitiative des Eifelkreises Bitburg-Prüm die Aufgabenübertragung nach § 67 GemO von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde Bitburger Land zuzustimmen.
- neue Verkehrszeichen anzuschaffen, die dringend erneuert werden müssen
- die Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Baustert zu übernehmen. Die entsprechende Vereinbarung wird von Ortsbürgermeister Udo Brück unterzeichnet.
Außerdem wurden verschiedene Mitteilungen und Anfragen behandelt. Im nichtöffentlichen Teil wurde über eine Grundstücksangelegenheit und eine Auftragsangelegenheit beraten.
(R.B.)