In letzter Zeit wurden uns Beschwerden über die Hundehaltung in der Ortsgemeinde Baustert zugetragen. Viele Hundebesitzer lassen ihre Hunde frei und ohne Aufsicht in der Ortslage herumlaufen lassen. Dies führt dazu, dass Personen, besonders aber Kinder, von den Hunden belästigt oder sogar bedroht werden. Das freie Herumlaufen der Hunde in der geschlossenen Ortschaft stellt einen Verstoß gegen die aktuell geltende Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Bitburger Land dar. Innerorts herrscht permanenter Leinenzwang und außerorts sind die Hunde im Begegnungsverkehr unverzüglich anzuleinen. Wir fordern alle Hundehalter ausdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Hunde nicht frei herumlaufen, da nicht auszuschließen ist, dass es zu ernsthaften Gefährdungen oder sogar zu Verletzungen von Personen kommen kann. Nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde können bei Nichtbeachtung in begründeten Einzelfällen (sofern der Hund als gefährlicher Hund eingestuft wurde) sogar gegen die Hundehalter empfindliche Bußgelder festgesetzt werden. Deshalb nochmals unsere Aufforderung an alle Hundehalter dafür zu sorgen, dass Ihre Hunde nicht mehr frei und ohne bzw. ohne genügende Aufsicht herumlaufen.
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land - Örtliche Ordnungsbehörde und Ortsgemeinde Baustert