Aus gegebenem Anlass weist die Ortsgemeinde Baustert darauf hin, dass Anlieger ihrer satzungsgemäßen Straßenreinigungspflicht nachkommen müssen. In der Ortsgemeinde Baustert besteht die Reinigungspflicht an allen öffentlichen Straßen. Weiterhin ist das Lichtraumprofil zu den öffentlichen Straßen in Höhe von 4 m freizuhalten. Überhängende Äste und Hecken sind vom angrenzenden Eigentümer zu entfernen. Die jeweiligen Eigentümer sind ebenfalls zum Heckenrückschnitt entlang gemeindlichen Wirtschaftswegen verpflichtet. Die Befahrbarkeit der Feld- und Waldwege darf durch überhängende Äste und Hecken nicht beeinträchtigt werden.
Ortsbürgermeister
Udo Brück