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Räum- und Streupflicht in der Winterzeit

Auch in diesem Winter werden in Baustert auch die Gemeindestraßen bei stärkeren Schneefällen und Glatteisbildung in Gänze geräumt und bestreut. Die Ortsgemeinde weißt jedoch darauf hin, dass durch diese freiwillige Dienstleistung die Pflicht zum regelmäßigen Räumen und Streuen für die Anlieger an allen Straßen bzw. Gehwegen nicht entfällt. Die Haftung liegt weiterhin bei jedem einzelnen Grundstückseigentümer/Anlieger oder dem von ihm Beauftragten. Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass Gehwege, Fußgängerüberwege, besonders gefährliche Fahrbahnstellen oder ein Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze (wenn kein Gehweg vorhanden ist) zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr freizuhalten sind, damit keine Rutschgefahr besteht. Damit die Räumfahrzeuge der Straßenmeisterei und der Ortsgemeinde in der Winterzeit ihren Dienst möglichst optimal durchführen können, werden alle Grundstückseigentümer gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße abzustellen. Nur so kann bestmöglich geräumt und gestreut werden. Stehen Hindernisse im Weg, kann es stellenweise dazu führen, dass Straßen oder Straßenzüge nicht geräumt werden können.

Ihr Ortsbürgermeister

Udo Brück

Kontakt

Ortsgemeinde Baustert - Ortsbürgermeister Johannes Valentin

Im Eck 6, 54636 Baustert , Tel.: 0160/6365575
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