Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der Hof unserer KfZ-Werkstatt in der Maximinstraße Privatgelände ist. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten dies bitte auch so zu berücksichtigen und respektieren. Es besteht hier für niemanden eine Art „Gewohnheitsrecht“. Der Eigentümer duldet gerne zu bestimmten Zeiten (Hol- und Bringzeiten KiTa oder auch mal Veranstaltungen am Wochenende) das Halten und Parken auf seinem Hof, darf aber natürlich nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit oder gar am Ausfahren gehindert werden.
Ortsbürgermeister
Udo Brück